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Wir wünschen schöne Osterferien.

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Aktuelle Informationen

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Stand: 15.02.2022


Schulbetrieb ab 22. Februar 2021

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Corona-Virus hält nicht nur die ganze Welt, sondern auch uns in Schleswig-Holstein und insbesondere Sie als Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Erziehungsberechtigte seit fast einem Jahr in Atem. Die aktuelle Situation, die seit Anfang des Jahres gilt, verlangt allen seit vielen Wochen enorme Ausdauer und Disziplin ab.

Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen in unserem Land insgesamt rückläufig. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten, um die erreichten Erfolge nicht zu gefährden und eine weitere Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

Unter Beachtung dieser Entwicklung hat die Landesregierung daher zunächst nur für den Bereich Kita und Schule erste Öffnungsschritte beschlossen. Für den Bereich Schule sehen diese ab dem 22. Februar wie folgt aus:

  • Ab dem 22. Februar kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder in den Präsenzunterricht unter Coronabedingungen in die Schulen zurück. Der Präsenzunterricht unter Coronabedingungen an den Grundschulen wird sich zunächst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren, was in den vergangenen Wochen den Kinder so sehr gefehlt hat. Die Verlässlichkeit der Grundschule wird dabei gewährleistet. Der Ganztag kann unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder angeboten werden.
  • Eine Ausnahme gilt für die Grundschulen in den Kreisen und kreisfreien Städte mit diffusem, höheren Infektionsgeschehen bzw. Verbreitung der Virusvariante. Hier wird in einer gesonderten Lagebewertung gemeinsam mit den lokalen Gesundheitsämtern am kommenden Montag, den 15. Februar 2021, über die Verlängerung der Notbetreuung zunächst um eine Woche entschieden werden. Eine solche Lagebeurteilung und mögliche Verschiebung der Öffnungen beträfe zur Zeit die kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck sowie die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg.

  • Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 bleibt es zunächst bei den bisherigen Regelungen. Das bedeutet aktuell, dass die weiterführenden Schulen bis zum 07. März 2021 in Distanz lernen, wobei für die Jahrgangsstufen 5 und 6 die Regelung zur Notbetreuung weiterhin gilt. Für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt.

    Eine verantwortliche Öffnung der Schulen erfordert im besonderen Maße eine Beachtung der Hygieneregelungen. Daher wird sowohl der Schnupfenplan sowie der Hygieneplan an die aktuelle wissenschaftliche Bewertung angepasst. Nähere Informationen erhalten Sie ab kommender Woche über Ihre Schulen sowie auf unserer Homepage unter www.mbwk.schleswig-holstein.de.

    Liebe Schülerinnen und Schüler,
    liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

    mir ist bewusst, dass Sie sich alle nach Normalität und schulischem Alltag sehnen und Kinder und Jugendliche ihr schulisches Umfeld und Kontakte mit ihren Freundinnen und Freunden vermissen. Auch der persönliche Austausch mit Lehrkräften fehlt sehr. Ich möchte Ihnen allen daher für Ihre Disziplin, die große Flexibilität und das gemeinsame Durchhalten im Namen der Landesregierung Schleswig-Holstein ganz ausdrücklich danken. Bitte lassen Sie uns gemeinsam die nächsten Schritte genauso gehen: Wenn wir uns alle gegenseitig unterstützen, können wir gemeinsam die Situation durchstehen!

    Mit freundlichen Grüßen

                          Karin Prien

pdf20210211_Anschreiben_Ministerin_Schulbetrieb_ab_22022021_SuS_Eltern.pdf

Stand: 11.02.21


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Stufenplan.pdf

Stand: 10.02.2021



Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen!

Am Ende der letzten Woche veröffentlichte das MBWK wichtige Informationen und Festlegungen zum Ablauf von Abschlussprüfungen und zum weiteren Verlauf des Schuljahres. Die wichtigsten Punkte möchte ich Ihnen heute mitteilen:

1. veränderte Durchführungsbestimmungen der Abschlussprüfungen zum Erlangen des ESA und MSA

2. Neue Durchführungsbestimmungen für Abschlussprüfungen zum ESA und zum MSA

3. Rücktritt von Prüfungen

4. Hinweise zum möglichen außerordentlichen Wiederholen von Jahrgangsstufen

5. Durchführung der Projektprüfungen

  1. Durchführung der Abschlussprüfungen zum Erlangen des ESA und des MSA

    Die Abschlussprüfungen zum ESA und zum MSA finden an den geplanten Terminen statt. Derzeit werden alle Schüler*innen mit einer Prüfungsverpflichtung in Präsenz beschult, so dass eine gute Vorbereitung seitens der Schule gesichert ist.

  2. Neue Durchführungsbestimmungen für Abschlussprüfungen zum ESA und zum MSA
    In den schriftlichen zentralen Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch wählen die Schüler*innen zwei von drei Fächern, in denen sie an der schriftlichen Prüfung teilnehmen. In dem Fach, in dem keine Prüfung abgelegt wird, geht die Jahresnote in das Abschlusszeugnis ein.
    In dem dritten Prüfungsfach, in dem keine Teilnahme an der schriftlichen Prüfung erfolgt ist, erhalten die Schüler*innen die Möglichkeit, auf Antrag eine mündliche Prüfung abzulegen. Hier kann ausschließlich eine Verbesserung erreicht werden. Diese mündliche Prüfung wäre eine zusätzliche dritte mündliche Prüfung neben den sonstigen möglichen zwei Prüfungen.
    Die Arbeitszeit in den zentralen schriftlichen Prüfungen verlängert sich um 30 Minuten. Die Sprechprüfung als Prüfungsteil im schriftlichen ESA/MSA in Englisch entfällt.

  3. Rücktritt von Prüfungen
    Im Einzelfall können Schüler*innen nach vorheriger verpflichtender Beratung durch ihre Lehrkräfte und die Schulleitung entscheiden, ob sie von der Teilnahme am MSA bzw. von der Teilnahme an der Prüfung zum ESA zurücktreten. Gleiches gilt für die Schüler*innen der 9. Jahrgangsstufe, die gem. GemVO zur Teilnahme an der Prüfung verpflichtet worden sind. Diese Erklärung kann bis zum 19.03.2021 erfolgen. Die Schüler*innen treten dann sofort in den darunterliegenden Jahrgang ein.
    Die verpflichtende Beratung soll im Februar erfolgen.

  4. Hinweise zum möglichen außerordentlichen Wiederholen von Jahrgangsstufen

    Freiwilliges Wiederholen: Schüler*innen, die begründete Sorge haben, dass sie durch die coronabedingten Einschränkungen des Präsenzunterrichts seit dem Frühjahr 2020 oder auch auf Grund der psychischen Belastungen in dieser Zeit Lernrückstände aufgebaut haben, die sie nicht wieder aufholen können, wird die Möglichkeit eröffnet, nach verpflichtender Beratung durch die Lehrkräfte ein Schuljahr zu wiederholen, ohne dass dies auf die Höchstverweildauer angerechnet wird. Hierzu folgen in Kürze Detailhinweise für die unterschiedlichen Schularten.

  5. Durchführung der Projektprüfungen

    Die noch ausstehenden Projektprüfungen müssen endgültig stattfinden. Das Ministerium überlässt den Schulen eine Anpassung der Anforderungen an die jeweilige schulische Situation.

Stand: 02.01.2021


Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Ab dem 19.10.2020 gelten in allen Schulen des Landes verschärfte Bestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie. Ein Schreiben der Ministerin Prien steht hier als Download bereit. Darin werden alle Neuerungen erklärt. Ansonsten gelten weiterhin unsere erfolgreichen schulinternen Bestimmungen. Sollten Fragen unbeantwortet bleiben, wenden Sie sich gern an uns. Wir wünschen allen erholsame Ferien und vor allem Gesundheit.

Die Schulleitung

Eckpunkte zur Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen, vor allem in der Zeit vom 19. bis 31.10.2020

Im Zeitraum vom 19. bis 31. Oktober 2020 wird die geltende MNB-Pflicht in Schulen, in Schulveranstaltungen außerhalb der Schule sowie auf Schulwegen für die Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I verstärkt. Es ist weitergehend als bisher für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 eine MNB zu tragen:

  1. im Unterrichtsraum mit Ausnahme einer Prüfung oder eines mündlichen Vortrages, soweit dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. In Anknüpfung an den Unterrichtsraum sind damit auch schulische Veranstaltungen im Ganztag erfasst.

  2. auf dem Schulhof, soweit nicht ein Mindestabstand von 1, 5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird

  3. in der Mensa, soweit nicht ein Mindestabstand von 1, 5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird

  4. bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, soweit nicht Sport getrieben oder ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird

  5. auf dem Schulweg von der Bus- oder Bahnhaltestelle zur Schule (und zurück), soweit nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten wird

Im Übrigen bleibt die bislang in Schulen geltende MNB-Pflicht unverändert. Es bestehen folgende Ausnahmen von der MNB-Pflicht:

  1. auf entsprechenden Härtefallantrag entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über eine Befreiung von der MNB-Pflicht

  2. § 2 Abs. 5 Satz 2 Corona-BekämpfVO: Glaubhaftmachung, dass eine MNB aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht getragen werden kann. Bereits bestehende Glaubhaftmachungen gelten fort.

  3. Die jeweils Aufsicht führende Lehrkraft kann entscheiden, dass das Tragen einer MNB im Einzelfall aus Gründen in der Person des Schülers im Unterricht oder auf dem Schulhof zeitweise ausgesetzt wird.

  4. Die jeweils Aufsicht führende Lehrkraft kann entscheiden, dass das Tragen einer MNB in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist (z. B. ggf. Einzel-Situationen im Musikunterricht)

  5. In den Fällen von Nr. 3 und Nr. 4 sind die Schüler mithin vorübergehend von der MNB-Pflicht befreit. Sie sollen dann einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

  6. Aus der Fürsorgepflicht der Schule ergibt sich überdies generell, dass in jeder denkbaren Einzelsituation auftretenden Beeinträchtigungen bei Schülern u. a. durch das Absetzen der MNB Rechnung zu tragen ist.

pdfEckpunkte-MNB-Pflicht-Schule.pdf --> Ministerium

pdfElternschreiben_M_19_10_20.pdf --> Ministerium

pdfElterninfo_MNB_02_10_20.pdf --> Schulleitung

Stand: 03.10.2020


 

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pdfSchnupfenplan_Stand_26Aug2020.pdf

Stand : 31.08.2020


 Nachricht aus dem Ministerium vom 22. August 2020 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, 

die Landesregierung hat, wie bereits angekündigt, eine Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Danach gilt ab 24. August 2020 eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen. 

Generell gilt die Pflicht auf dem gesamten Schulgelände und schon vorher an der Schulbushaltestelle und auf dem Weg von dort zur Schule. Im Unterrichtsraum gilt die Pflicht nicht. Die Regelung lautet: 

§ 12 Schulen und Hochschulen 

(1) Auf dem Gelände von Schulen im Anwendungsbereich des Schulgesetzes ist im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2 Absatz 5 zu tragen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahres. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind 

1. Schülerinnen und Schüler innerhalb des Unterrichtsraumes, wenn keine anderen Personen mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern derselben Kohorte und von an der Schule tätigen Personen anwesend sind; 

2. Schülerinnen und Schüler in den ihrer Kohorte zugewiesenen Bereichen des Schulhofs oder der Mensa, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte eingehalten wird; 

3. Schülerinnen und Schüler beim Sportunterricht; 

4. an Schulen tätige Personen, soweit sie ihren konkreten Tätigkeitsort erreicht haben und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sichergestellt ist. 

Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes haben Schülerinnen und Schüler sowie die sie begleitenden Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2 Absatz 5 zu tragen, soweit sie nicht Sport ausüben oder einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen aus den Schülerinnen und Schülern bestehenden Kohorte einhalten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahres. 

(2) Auf Schulwegen zwischen Bus- oder Bahnhaltestellen und der Schule haben Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2 Absatz 5 zu tragen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahres. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht, soweit zu Schülerinnen und Schülern außerhalb der eigenen Kohorte und des eigenen Haushalts ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. 

(3) Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Verordnungen nach § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes wird auf das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übertragen, soweit der Schulbetrieb, der Schulweg sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 8. Mai 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 220), betroffen sind. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann bereichsspezifische Empfehlungen und Hinweise erteilen. 

Beachtet eine Schülerin bzw. ein Schüler die Pflicht nicht, so werden sie gem. § 17 Schulgesetz durch die Lehrkräfte angewiesen. Wird die Weisung nicht befolgt, liegt ein Konflikt vor und es sind Maßnahmen nach § 25 Schulgesetz zu ergreifen. Dabei geht es wie stets darum, zunächst unter Ausschöpfung aller pädagogischen Maßnahmen die Schülerin oder den Schüler dazu anzuleiten, dass sie oder er den Fehler im Verhalten erkennt. Dabei ist zu bedenken bzw. den Schülerinnen und Schülern zu verdeutlichen, dass sie durch ein umsichtiges Verhalten angesichts der Coronapandemie und die Befolgung der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in besonderem Maße auch das Gebot aus § 4 Abs.11 Schulgesetz zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Achtung beachten. 

Nachricht aus dem Ministerium vom 13. August 2020 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Das Gesundheitsministerium hat an die Kita folgende klarstellende Empfehlungen mitgeteilt: 

- Gesunde Geschwister von Kindern, die reine Schnupfensymptome haben, können ihre Einrichtung weiterhin besuchen. 

- Sobald ein Kind weitere Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, sollten auch Geschwisterkinder zur Abklärung zuhause bleiben. 

- Gleiches sollte natürlich auch bei konkretem Verdacht auf COVID-19 und einer entsprechenden Testung bei einem Kind erfolgen. Wenn Geschwisterkinder einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen, auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen, dürfen sie die Einrichtung selbstverständlich nicht besuchen. 

Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise im Interesse einer einheitlichen Handhabung auch an den Schulen. 


Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Kollegen*innen 

unverhofft kommt oft. 

Nun haben wir einen bestätigten Coronafall in der Schule und damit einige Fragen zu beantworten und einiges zu organisieren. 

Nach Bekanntwerden habe ich alle aus dem 9ten Jahrgang, sowie die betroffenen Lehrkräfte für den 20.08.2020 vom Präsenzunterricht suspendiert. 

Ebenfalls habe ich das Schulamt, das Coronareaktionsteam, der Schulelternbeiratsvorsitzende, die Gemeinde und das Gesundheitsamt RD informiert. 

Das Gesundheitsamt übernimmt ab heute den weiteren Ablauf. 

Ich kann euch/Ihnen mitteilen, dass das Amt zu ermitteln versucht, wer zu den engsten Kontaktpersonen der Infizierten gehört, um dann entsprechende personenbezogene Maßnahmen einzuleiten. 

Ferner wird es zeitnah ein Schreiben vom Amt geben, das einen Schulbesuch bis auf Weiteres untersagt (auch für die betroffenen Kollegen*innen), verbunden mit weiteren amtlichen Verhaltensregeln. 

Am Freitag, den 21.08.2020 wird ab 9:30 ein Testbus auf dem ALDI-Parkplatz bereitstehen, um einen Test durchzuführen. 

Um 9:30 finden sich die SuS der 9a plus Klassenlehrkräfte dort zum Test ein. 

Um 10:00 finden sich die SuS der 9b plus Klassenlehrkräfte dort ein. 

Um 10:30 finden sich die SuS der 9c plus Klassenlehrkräfte dort ein. 

Um 11:00 finden sich die übrigen betroffenen Lehrkräfte dort zum Test ein. 

Solange bei euch/Ihnen keine Symptome (Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber, Gliederschmerzen, Verlust von Geschmacks- und/oder Geruchssinn) erkennbar sind, geht das Leben für alle in der Familie normal weiter. Nur kein Präsenzunterricht. In diesem Zusammenhang ist als Erinnerung die Empfehlung des Ministeriums zum Verhalten im Infektionsfall angehängt. 

Die Kollegen*innen werden in der Zeit ohne Präsenzunterricht, wie vor den Ferien schon, erfolgreich online Unterrichtsstoff vermitteln. 

Behaltet/Behalten Sie die Ruhe und schaut/schauen Sie regelmäßig bei Iserv nach, wir lassen euch/Sie nicht im Stich. 

Mit freundlichen Grüßen 

Wulf Engelhardt 

pdfCoronabrief_Aug_2020_vol_2.pdf

Stand: 20.08.2020


 Liebe Schüler*innen,


hier wie angekündigt weitere Neuigkeiten zu eurem Schulbesuch bzw. zum Unterricht an eurer Gemeinschaftsschule.

Ab kommender Woche begrüßen wir auch die Schüler*innen des 8. Jahrgangs wieder an vier Tagen: Mo, 25./ Di, 26./ Mi, 27. und  Fr, 29. Mai.  Am Donnerstag, 28. Mai kommen nur die Prüflinge in die Schule, um sich speziell auf die mündlichen Prüfungen vorzubereiten.
Bereits ab 2. Juni dürfen dann die Schüler*innen aus dem 5. und 6. Jahrgang,(geplant am Montag und Dienstag) tageweise wechselnd mit denen aus dem 7. und 8. Jahrgang (geplant am Mittwoch und Donnerstag) in die Schule kommen, ergänzt durch die Nicht-Prüflinge aus dem 9. Jahrgang. Dies wird dann bis zu den Sommerferien so weitergehen. Konkret heißt dies:
5. Jahrgang und 8. Jahrgang und 9-MSA-Kurs:Di, 2. Juni und dann immer montags und dienstags
6. Jahrgang und 7. Jahrgang und Flex-Klassen 8F und 9+: Do, 4. Juni und dann immer mittwochs und donnerstags
Die Prüflinge erscheinen am Mi, 3. Juni (Übergabe der Prüfnoten) und Fr, 5. Juni (Wahl der mündlichen Prüfungsfächer) und natürlich am Fr, 12. Juni zu den mündlichen Prüfungen. Die Entlassung ist weiterhin für Freitag, 19. Junivorgesehen. In welcher Form das geschehen kann, ist noch nicht bekannt.
Für die Eltern: weiterhin dürfen Sie eine Notbetreuung für die Kinder der 5. und 6. Klassen am Vormittag in Anspruch nehmen, wenn Sie in systemrelevanten Berufen tätig oder alleinerziehend und berufstätig sind. Rufen Sie dazu bitte Frau Rosenbaum im Sekretariat unter 0431 2609610 an.
Liebe Schüler*innen, seid weiterhin online, beachtet täglich die Informationen über IServund über unsere Homepage und arbeitet zuhause fleißig an den zur Verfügung gestellten Aufgaben.
Sobald ihr wieder in die Schule kommen dürft, müsst ihr euch an die Sicherheitsmaßnahmenhalten, eine Eingangskontrolle durchlaufen, Hände gründlich waschen, Abstand voneinander halten und weitere Regeln befolgen, die die Lehrkräfte euch dann mitteilen. Das läuft derzeit mit den Prüflingen hervorragend und für alle anderen wird dies -da bin ich ganz zuversichtlich- genauso klappen.
Bleibt alle schön gesund, eure Lehrkräfte freuen sich auf euch!
Es grüßt euch erneut ganz herzlich euer Schulleiter Th. Haß

Infobrief:

pdfCorona_Info_Mai_20.pdf


Am 5. Mai erhalten alle Schüler*innen eine Mail über den weiteren geplanten Zeitablauf zum Ende dieses Schuljahres. Fest steht bisher: Alle Schüler*innen werden bis zum Beginn der Sommerferien nochmals in ihre Schule kommen, als erstes (nach den jetzigen Prüflingen) die neunten Klassen ab Montag, 18. Mai.


Auch nach den Osterferien steht die Gemeinschaftsschule Altenholz für eine Notbetreuung der Schüler*innen aus den Jahrgängen 5 und 6 von 8.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung, wenn die Eltern beruflich in bedeutenden Bereichen der systemrelevanten Infrastruktur tätig sind. Die jeweiligen Eltern melden sich dazu bitte am Vortag bis spätestens 15.00 Uhr unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir werden dann telefonisch Kontakt zu Ihnen aufnehmen und alles Weitere veranlassen. 


Die Abschlussprüfungen ESA bzw. MSA werden am 11. / 13. und 15. Mai 2020 stattfinden. Ab Mittwoch, 22. April werden die Prüflinge in der Schule an einzelnen Tagen dafür vorbereitet. 

Alle anderen Schüler*innen werden ab Montag, 20. April weiterhin online mit Aufgaben versorgt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bildungsministeriums

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2020/04_April/200416_statement_corona.html

Wir hoffen, alle Schülerinnen und Schüler demnächst gesund und munter wiederzusehen!

  • Der Konrektor sorgt für Abstand.

    Der Konrektor sorgt für Abstand.

  • Bitte die Laufwege (Einbahnstraßen) beachten! Begegnungsverkehre ausgeschlossen.

    Bitte die Laufwege (Einbahnstraßen) beachten! Begegnungsverkehre ausgeschlossen.

  • Unser neues Lehrerzimmer - wir arbeiten mit Abstand am besten!

    Unser neues Lehrerzimmer - wir arbeiten mit Abstand am besten!

  • Hygiene gesichert - mit Hinweisen, Seife, Handtüchern und Desinfektionsmittel

    Hygiene gesichert - mit Hinweisen, Seife, Handtüchern und Desinfektionsmittel

  • Wir warten -mit Abstand- am besten. Achtet auf die Markierungen!

    Wir warten -mit Abstand- am besten. Achtet auf die Markierungen!

  • Hier bereiten wir unsere Prüflinge vor - mit 8 bis 12 Schüler*innen in einem Raum

    Hier bereiten wir unsere Prüflinge vor - mit 8 bis 12 Schüler*innen in einem Raum

    Stand: 26.05.2020, 20:13 Uhr.

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